Wie man Zweitwohnsitze kontrollieren kann

Wie man Zweitwohnsitze kontrollieren kann

Kürzlich hatte ein Bürgermeister aus dem Mondseeland gegenüber dem staatlichen Fernsehen davon gesprochen, dass man als Bürgermeister zu wenig gesetzliche Handhabe gegen Zweitwohnungsbesitzer habe. Dem widerspricht im ML24-Gespräch der Berufsdetektiv Johann Fesl. Die gesetzlichen Bestimmungen seien in Vorbehaltsgemeinden ausreichend, allerdings fehle es in vielen Gemeinden am politischen Willen, diese auch anzuwenden.

Fesl kontrolliert mit seiner Detektei Control-Pro seit acht Jahren im Auftrag von Gemeinden, ob es sich bei Verdachtsobjekten um Hauptwohnsitze oder um vermutete illegale Zweitwohnsitze handelt. Letzteres würde den Verdacht nahelegen, dass es sich bei diesen Objekten um Spekulations- oder Anlageobjekte handelt. Erteilt ein Bürgermeister einen Auftrag an Control-Pro, dann beginnt eine penible Ermittlungsarbeit, die laut Fesl zwischen drei und sechs Monaten dauern kann.

Wasserdichte Ermittlungen sind geboten.
„Wir erheben, ob die Person, die an einer bestimmten Wohnadresse mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, auch tatsächlich hier ihren Hauptwohnsitz und damit den Lebensmittelpunkt hat. Dazu gibt es Hausbesuche von uns, die wir im Namen der Gemeinde durchführen. Diese finden zu verschiedenen Zeiten statt, um wasserdichte Ermittlungsergebnisse zu liefern“, sagt der Mondseer Fesl. „Wird geöffnet, dann schauen wir uns alles an, von der Waschmaschine bis zum Kühlschrank.“ Wird nicht geöffnet, gehen die Prüfer einen anderen Weg. Sie prüfen, wo der tatsächliche Wohnsitz der Person ist und prüfen dann dort entsprechend. „Das reicht vom Schulbesuch der Kinder, Zustelladressen von Versicherungen, Banken, Sozialversicherung bis hin zum Abstellplatz in der Tiefgarage“, sagt Fesl.

Es seien Leute mit viel Geld, darunter auch etliche Promis, die versuchen, Rechte in Anspruch zu nehmen, die ihnen gar nicht zustehen. Fesl erzählt das Beispiel eines prominenten Managers, der seine Tochter als Bewohnerin mit Hauptwohnsitz in einer Salzkammergutvilla mit Seezugang angemeldet hatte. Dass die junge Dame allerdings in Linz studierte und auch in der Landeshauptstadt ihren tatsächlichen Wohnsitz hatte, blieb Fesl und seinem Team nicht lange verborgen. Der Liegenschaftsbesitzer habe sich einsichtig gezeigt, sei aber trotzdem angezeigt worden und habe von der zuständigen Strafbehörde entsprechende Post bekommen, erzählt Fesl.

Die Handhabe der Kommunen und Behörden gegen illegale Zweitwohnsitznutzungen sei auch nicht immer so eingeschränkt, wie das mancher Bürgermeister mitunter zu erklären versuche. Das Raumordnungsgesetz sei zwar ein Landesgesetz, und somit sei die Handhabe unterschiedlich geregelt, aber je nach Bundesland würden die Strafmaßnahmen im schlimmsten Fall bis zur Enteignung des Objektes gehen, so Fesl.

Es bestehen keine Zweifel, dass Fesl und seine Mitarbeiter professionell arbeiten. Sie haben vor acht Jahren in Kitzbühel und Seefeld begonnen und dort das Geschäft gelernt. Heute arbeitet Control-Pro mit einem selbst entwickelten, standardisierten Ermittlungsverfahren zum Nachweis von illegalen Zweitwohnsitznutzungen. „Unsere Erfolgsquote liegt bei mehr als 60 Prozent der in Auftrag gegebenen Fälle“, so der Berufsdetektiv. Was es braucht, um tätig zu werden, sind ein Anfangsverdacht und ein entsprechender Auftrag des Bürgermeisters. Dann geht es los, und Fesls Erfolgsrezept ist ein Berufsdetektivisches. „Wenn wir jemanden selten antreffen, und sich noch weitere Indizien auf einen illegalen Zweitwohnsitz ergeben, schauen wir auch mal, wo diese Person ihren tatsächlichen Hauptwohnsitz hat. Das heißt, wir weisen nach, wo er wirklich wohnt und beweisen damit, dass die Person nicht am angegebenen Wohnsitz wohnt.“

Norbert Blaichinger

Veröffentlicht am 19.07.2024